Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebot und Vertragsabschluss
Die Anforderungen gelten für alle Angebote und Aufträge von cardsandimage. Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die Auftraggeber Bedingungen an. Andere Vereinbarungen sind für Karten und Bild nur dann bindend, wenn diese schriftlich bestätigt wurden. Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Diese werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn sie der Auftragnehmer nicht ausdrücklich widerspricht. Nebenabreden oder Abänderungen des Vertragsinhalts sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt worden sind.
Der Vertrag kommt erst zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.
Der Rücktritt aus einem Vertragsabschluss ist möglich gegen Ausgleich der bis zum Stornierungstermin geleisteten Arbeit sowie für die nicht inbegriffenen Auslagen.
2. Preise
Die Preisangebote werden in Euro bzw. in der jeweiligen Landeswährung angegeben. Alle Preisangaben sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer.
Mehr- oder Minderlieferungen sind aus technischen Gründen unabänderlich. Eine Abweichung von bis zu 10 % der bestellten Auflagenhöhe behält der Auftragnehmer sich vor. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Stückzahl.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preisangaben ab Sitz des Auftragnehmers bzw. Herstellungs- und Versandort zzgl. Umsatzsteuer und/oder Zölle in der jeweiligen gesetzlichen Höhe sowie anfallende Überführungskosten.
3. Zahlungsbedingungen
Die Rechnung wird am Tage des Abgangs der Ware bzw. der Teillieferung ausgestellt. Sie ist mangels anderer Vereinbarung sofort und ohne jeden Abzug zahlbar.
Bei Überschreitung dieses oder eines ggf. abweichend hiervon individuell vereinbarten Zahlungstermins tritt ohne weitere Mahnung Verzug ein (§ 286 Abs. 2 BGB). In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, neben ansonsten anfallenden Verzugskosten im Rahmen von § 288 BGB Verzugszinsen in Höhe von 8 % pa über dem jeweiligen Basiszinssatz bei Verträgen mit Kaufleuten bzw. in allen sonstigen Fällen 5 % pa über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen, sofern der Auftragnehmer nicht einen höheren Verzugsschaden nachweist. Beanstandungen berechtigen nicht zur Zurückhaltung fälliger Zahlungen. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen sind ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer kann, wenn er über die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers eine ungünstige Auskunft (zB Creditreform) erhält, Vorauszahlung oder Stellung einer Sicherheit verlangen oder die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB erheben.
4. Eigentumsvorbehalt
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an sämtlichen Liefergegenständen vor, bis sämtliche Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung einschließlich Zinsen und Kosten bezogen sind.
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers berechtigt den Auftragnehmer, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der Ware zu verlangen.
Der Auftraggeber darf erst nach Ausgleich der Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer über die Ware verfügen.
5. Lieferung und Versand
Lieferungen erfolgen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder nach Absprache. Alle Lieferungen erfolgen ab Sitz des Auftragnehmers bzw. jeweils ab Herstellungs- bzw. Versandort auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Im Fall der Versendung geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an einen Transportunternehmer, Spediteur oder postalische Aufgabe auf den Auftraggeber über und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer die Versendungskosten übernommen hat. Die Versandart wird vom Auftragnehmer gewählt, wenn bei Erteilung des Auftrages nicht andere Bestimmungen vereinbart werden. Abweichungen von derartigen Vereinbarungen behält sich der Auftragnehmer insoweit vor, wenn nach seiner Meinung ein anderer Versandweg für den Kunden zweckmäßiger erscheint. Alle Sendungen werden unfrei verschickt, mit Ausnahme von Postsendungen, deren Gebühren nachberechnet werden. Transportversicherungen werden vom Auftragnehmer nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers abgeschlossen. Eine Rücknahme gebrauchter Packmittel kann nicht erfolgen. Teillieferungen sind zulässig.
6. Lieferzeit
Liefertermine werden grundsätzlich nur als Circa-Termine bestätigt und sind dadurch auch nur als solche vereinbart, sofern keine ausdrückliche und als solche bezeichnete schriftliche Zusicherung eines bestimmten Lieferdatums getroffen IST. Eine weitere Voraussetzung für die Einhaltung der Liefer- und Leistungsfrist ist die richtige und voraussichtliche Selbstbelieferung durch Vorlieferanten.
Für die Überschreitung der Lieferzeit ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, die er nicht zu vertreten hat, verursacht werden. Der Auftraggeber ist dann nicht berechtigt, vom Auftrag zurück zu treten oder einen etwa verursachten Schaden gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen.
Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, beginnt eine neue Lieferzeit und zwar mit der Bestätigung der Änderungen, dh neuer Auftragsbestätigung.
Die Lieferzeit ist Erfüllung, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Unternehmen des Auftragnehmers bzw. das Lieferwerk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
7. Fotos, Druckunterlagen, Urheberrecht, ProdSG
Alle Druckunterlagen, digitale Daten sowie andere Arbeitswerkzeuge bleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Druck- und Arbeitsmuster für Zwecke der Eigenwerbung zu erstellen bzw. Überschuss- oder Ausschussdrucke als Muster anderer Firmen zur Verfügung zu stellen. Gleiches gilt bezüglich vom Auftraggeber erstellter Muster und Entwürfe.
Eine Nachahmung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte durch den Auftraggeber, insbesondere des geschützten Kalenders, ist nicht zulässig.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung fällt eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,--. € an, sofern der Auftraggeber keinen niedrigeren Schaden nachweist. Die Vertragsstrafe ist auf einen evtl. darüber hinaus gehenden Schadenersatz, den der Auftragnehmer nachzuweisen hat, anzurechnen.
Der Auftraggeber haftet dafür, dass durch die Verwendung der von ihm vorgelegten oder nach seinen Angaben hergestellten Druckvorlagen nicht Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf den Vertragserzeugnissen auf die Urheberstellung hinzuweisen (Impressum). Bei Erzeugnissen mit individuellem Werbeaufdruck tritt der Auftraggeber als alleiniger Hersteller des Produktes lt. Produktsicherheitsgesetz ein. Für die gesetzeskonforme Kennzeichnung ist er allein zuständig. Von eventuellen Rückgriffen Dritter stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer frei.
8. Korrekturabzüge
Korrekturabzüge sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und gegenüber dem Auftraggeber für die Druckreife zu erklären und im Rahmen des festgesetzten Termins zurückzugeben. Erfolgt die Druckreiferklärung nicht bis zu diesem Termin, erfüllt der Auftraggeber nicht seine Mitwirkungspflicht, so wird die Druckgenehmigung als gegeben vorausgesetzt. In diesem Fall sind spätere Reklamationen ausgeschlossen. Eine Autorenkorrektur ist ggf. Bestandteil der grafischen Dienstleistung, Satzfehler werden kostenfrei berichtigt. Erforderliche Änderungen in Abweichung von den ursprünglichen Vorgaben durch den Auftragnehmer werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Mit der Druckgenehmigung erteilt der Auftraggeber sterben endgültige Freigabe und damit Abnahme der Leistung als mangelfrei. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
9. Farbgenauigkeit und Toleranzen
Bei allen Aufträgen ist die vom Auftragnehmer bestimmte Farbbalance nach der Euro-Skala ausschlaggebend. Die Farbe des Druckmediums kann eine Farbveränderung verursachen. Eine Gewähr für 100%ige Farbgenauigkeit kann nicht übernommen werden. Dies gilt auch für Schneidetoleranzen von 0,5 - 1,5 mm, die aufgrund von produktionstechnischen Gründen vorkommen können. Abweichungen in Bezug auf Stand, Schärfe, Kontrast und Farbwiedergabe sind unvermeidlich und berechtigt nicht zur Reklamation. Ohne Andruck-/Ausfallmuster übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung/Garantie für die Druckausführung. Auf Grund von Produktionskosten können sich Artikel und Spezifikationen voneinander unterscheiden. Auf zusätzliche produktspezifische Besonderheiten WIRD in der Auftragsbestätigung hingewiesen.
10. Gewährleistung und Haftung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware unverzüglich zu untersuchen und offensichtliche Mängel schriftlich anzuzeigen.
Mängel werden durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben, sofern dem Auftragnehmer eine ausreichende Gelegenheit zu geben. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Auftraggeber lediglich ein Recht auf Minderung des Kaufpreises zu. Lediglich im Fall der fruchtlosen Fristsetzung zur Nachbesserung steht dem Auftraggeber ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag zu. Ersetzte Waren sind Eigentum des Auftragnehmers.
Abweichungen in der Beschaffenheit des vom Auftragnehmer beigestellten Materials können nicht beanstandet werden, sofern sie in den Lieferbedingungen der zuständigen Lieferindustrie für zulässig erklärt sind oder soweit sie auf durch die Drucktechnik bedingten Unterschieden zwischen Material und Auflage beruhen.
Informative Inhalte der vom Auftragnehmer herausgegebenen Kalender und anderer Artikel zeigen den aktuellen Stand zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses. Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für die Daten bzw. für Berücksichtigung nachfolgender Änderungen übernommen werden.
Für Schäden, verursacht durch die Mangelhaftigkeit des Liefergegenstandes, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitenden Angestellten.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
Für die Vertragsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist der Gerichtsstand Münster. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, das für den Sitz des Auftraggebers zuständige Gericht anzurufen.